Mietbedingungen

Im Mietpreis enthaltene Leistungen:

  • Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung 1.000,-€)
  • Haftpflichtversicherung (100 Millionen Euro pauschal)
  • Mehrwertsteuer 19%
  • 300 km pro Miettag frei – jeder Mehrkilometer 0,25€

Servicepauschale von 70,-€ (nicht in der Tagesmiete enthalten)

  • umfangreiche Einweisung und Rücknahme
  • Schutzbrief für In- und Ausland
  • WC-Chemikalie
  • Campinggas 11 kg
  • Campingtisch- und Stühle
  • Geschirr und Besteck

Reinigungspauschale 70,-€ (nicht in der Tagesmiete enthalten)

  • Innenreinigung (Besenrein übergeben)
  • Außenreinigung

I. Reinigung

Das Fahrzeug wird besenrein übergeben. Für nicht erbrachte Innenreinigungen halten wir uns vor 120,-€ zu berechnen. Die Toilette wird ebenfalls vom Mietenden selbst entleert und gereinigt. Ist dies nicht der Fall berechnen wir 150,-€.

II. Reservierung und Rücktritt

Reservierungen sind erst durch schriftliche Bestätigung des Vermietenden verbindlich. Nach Abschließen eines Mietvertrags ist eine Anzahlung in Höhe von 150,-€ zu leisten, die selbstverständlich auf dem Mietvertrag festgehalten ist. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor der Übergabe des Fahrzeuges zu entrichten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist, ist der Vermietende nicht mehr an die zugesagte Reservierung gebunden.

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mietenden – vor dem vereinbarten Mietbeginn – sind die folgenden Anteile des vereinbarten Mietpreises lt. Mietvertrag zu zahlen:

Rücktritt bis 90 Tage vor 1. Miettag 15%, bis 80 Tage 20 %, bis 70 Tage 30 %, bis 6o Tage 40%, bis 50 Tage 50 %, bis 40 Tage 60%, bis 30 Tage 70 %, bis 21 Tage 80%, bis 14 Tage 90 %, bis 7 Tage 100 % (jeweils vom Mietdatum zurückgerechnet).

Zudem wird eine Stornogebühr von 100 € erhoben. Der/Die Mieter:in ist berechtigt, einen Ersatzmietenden zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entf llt die anteilige Zahlung. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, so gilt dies als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs, vor dem vereinbarten Rückgabetermin, ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermietende das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Der/Die Mieter:in haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges in vertragsgemäßem Zustand. Bei verspäteter Rückgabe ist er/sie schadensersatzpflichtig, ab 3 Std. Verspätung ist der Mietpreis für einen halben Tag fällig.

III. Kaution

Bei Mietantritt muss zur Sicherheit eine Kaution in Höhe von 1.000,-€ in bar hinterlegt werden. Zu Beginn der Miete wird eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeuges erstellt, um alle vorhandenen Beschädigungen zu notieren. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs, in unbeschädigtem Zustand, wird die gesamte Kaution zurückgezahlt. Verursacht der/die Mieter:in viele einzelne Sch den, wofür die normale Kaution nicht ausreicht, so muss er/sie auch diese weitergehenden Kosten tragen.

IV. Dieseltankfüllung und Adblue

Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und sollen vollgetankt auch wieder zurückgebracht werden. Bei nicht vollem Tank wird entsprechend nachberechnet.

V. Führungsberechtigte

Das Alter des Mietenden muss mindestens 21. Jahre betragen und der/die Fahrer:in muss seinen Klasse B Führerschein seit mindestens 2 Jahren besitzen.

VI. Auslandsfahrten

Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in allen europäischen Ländern möglich.

VII. Wartung und Reparaturen

Die Kosten der laufenden Unterhaltung, z.B. Betriebsstoffe einschl. Öl trägt der/die Mieter:in. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit zu gewährleisten, dürfen vom Mietenden bis zum Preis von 100 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieterenden in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermietende gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der/die Mieter:in nicht selbst für den Schaden haftet.

VIII. Obhutspflicht

Der/Die Mieter:in verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln und die Anleitungen des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte zu beachten, die Wartungsfristen einzuhalten, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung (z.B. Überladung, Befahren ungeeigneter Straßen etc. entstehen, sind vom Mietenden zu tragen. Der/Die Mieter:in hat zu beachten, dass Wassertank und Dieseltank nicht verwechselt werden. Durch Verwechseln des Treibstoffes können hohe Folgekosten entstehen, die weit über die Kaution hinausgehen können. Insbesondere verpflichtet sich der/die Mieter:in, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder m glich. Für außereuropäische Länder muss ein besonderer Versicherungsschutz vereinbart werden. Bei Fahrten in Spannungsgebiete bzw. Gebiete, von denen man annehmen muss, dass es im Verlauf der Mietdauer zu akuter Gefährdung des Mietobjektes kommen kann, besteht kein Versicherungsschutz. Für einen evtl. entstandenen Schaden kommt der/die Mieter:in in voller Höhe auf.

IX. Haftung

Der/Die Mieter:in haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges. Bei verspäteter Rückgabe ist er/sie schadensersatzpflichtig. Das betrifft alle Folgekosten, auch die Nachkosten, wenn der/die Folgemieter:in vom Vertrag zurücktritt. Bei Unfallschäden und Diebstahl haftet der/die Mieter:in nur in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der abgeschlossenen Versicherung. Der/Die Mieter:in haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die bei der Benutzung durch eine:n nicht berechtigte:n Fahrer:in oder verbotenen Zwecken durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Bei den Mietausfallkosten haftet der/die Mieter:in bis zur Höhe einer Tagesmiete je Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug dem Vermietenden nicht zur Verfügung steht. Der/Die Mieter:in haftet für Bußgeldbescheide jeglicher Art. Bei Nichtverfügbarkeit (bei Urlaubsantritt) des Fahrzeugs (durch Unfall- Diebstahl etc.) besteht kein Anspruch auf die Stellung eines Ersatzfahrzeugs. In diesem Falle wird der bezahlte Mietpreis dem Mietenden zurückerstattet. Der Vermietende stellt, wenn möglich, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug innerhalb von 2 Tagen zur Verfügung. Für mittelbare Schäden haftet der Vermietende nicht, auch nicht für sogenannten vertanen Urlaub. Bei Ausfall des Fahrzeugs während der Vermietung besteht kein Anspruch auf Gestellung eines Ersatzfahrzeuges. Wenn es möglich ist, kann dem Mietenden ein Ersatzfahrzeug gestellt werden, ansonsten wird die Renault-Mobilitätsgarantie bzw. Schutzbrief Kravag (z.B. Hotelunterbringung, Heimtransport pp.) in Anspruch genommen. Bei technischem defekt des Fahrzeugs mit Werkstattaufenthalt ist der/die Mieter:in verpflichtet mind. 3 Tage beim Fahrzeug zu bleiben, ehe er evtl. mit einem Mietwagen die Heimreise antritt. Schadensersatz für vertanen Urlaub ist ausgeschlossen. Dem Mietenden wird der Tagesmietpreis je Nichtnutzbarkeit des Fahrzeuges erstattet. Der Vermietende ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der/die Mieter:in bei der Rückgabe zurücklässt, die Haftung hierfür ist ausgeschlossen. Modelländerungen bleiben vorbehalten.

X. Verhalten bei Unfällen

Verkehrsunfälle sind grundsätzlich polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich dem Vermietenden durch einen ausführlichen schriftlichen Bericht und unter Vorlage einer Skizze zu melden. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

XI. Datenschutz

Der Vermietende erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der mietenden und fahrenden Personen zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne de DSGVO. Eine Übermittlung dieser Daten kann zu Vertragszwecken zwischen Necusolutions UG und ihren Vertragspartner:innen und an andere beauftragte Dritte z.B. Inkassounternehmen/Versicherungen/ MMVVersicherung/Kravag bzgl. Abschluss eines Urlaub-Schutz-Pakets erfolgen. Darüber hinaus kann eine Übermittlung personenbezogener Vertragsdaten an zuständige Behörden erfolgen, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermietenden oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist und kein Grund für die Annahme besteht, dass die mietenden und fahrenden Personen ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Übermittlung haben. Der/Die Mieter:in hat ein Recht auf Auskunft darüber.

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters. 

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder unberührt bleiben, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart.